FMA veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für kommende Enforcement-Saison

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlicht die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für das Enforcement, die für Geschäftsjahre gelten, die zum 31.12.2020 oder später enden.

Für jene Unternehmen, die einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen, werden die folgenden Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

  • IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“: dabei sind insbesondere die Annahme zur Unternehmensfortführung, wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten sowie die Darstellung der von COVID-19 beeinflussten Posten zu beachten;
  • IAS 36 „Wertminderungen“: dabei sind insbesondere Cashflow-Prognosen, Abzinsungssatz und die angemessene Offenlegung der Bewertungsmethoden und der zu Grunde liegenden Annahmen zu beachten;
  • IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“: mit allgemeinen Überlegungen zu qualitativen und quantitativen Angaben, zur Entstehung und Steuerung von finanziellen Risiken, zur Darstellung neuer und geänderter finanzieller Risiken aufgrund von COVID-19 und die Darstellung der Inanspruchnahme von Zugeständnissen bei finanziellen Verbindlichkeiten sowie speziellen Überlegungen für Kreditinstituten zu Begründung und Methodik von Post-Management-Adjustments und deren Auswirkungen, Sensitivitätsanalysen für die Stufeneinteilung und die Berechnung der erwarteten Kreditverlusten sowie Angaben zur Risikokonzentration und zu gewährten Stundungen und deren Auswirkung auf die Einschätzung des Kreditrisikos;
  • IFRS 16 „Leasing“: mit dem Fokus auf spezifischen Angaben zur Anwendung des „Covid-19-Related Rent Concessions amendments“, Angaben gemäß IFRS 16.53 iZm Aufwendungen und Abschreibungen sowie Angabe der Fälligkeitsanalye von Leasingverbindlichkeiten;
  • Lagebericht: Es wird erwartet, dass die Berechnungsmethode der Leistungsindikatoren gegenüber dem Vorjahr nicht verändert wird. Betreffend Alternative Performance Measures (APM)-Angabe wird auf die Leitlinie der ESMA ( ESMA32-51-370 Questions and answers _ ESMA Guidelines on Alternative Performance Measures (APMs), 17 April 2020, Q&A 18) verwiesen; und
  • Nichtfinanzielle Berichterstattung: Es wird eine transparente Berichterstattung der Auswirkungen von COVID-19 auf die einzelnen Belange sowie die Konsequenzen und getroffenen Maßnahmen erwartet. Dabei sollte insbesondere auf Sozial- und Mitarbeiterbelange, das Geschäftsmodell und Umweltrisiken eingegangen werden.

Für jene Unternehmen, die einen Jahresabschluss nach UGB aufstellen, sind durch die COVID-19-Pandemie beeinflusste Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen und in diesem Zusammenhang die Erfordernisse von außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen gem. § 204 Abs 2 UGB und von Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens gem. § 207 UGB zu berücksichtigen und entsprechende Erläuterungen im Anhang vorzunehmen. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen und Personalbelange im Zusammenhang mit COVID-19 sind bestmöglich zu schätzen und im Anhang zu erläutern.

Die vollständige Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte der FMA finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
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Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
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