Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) veröffentlicht „COVID-19: Verschiebung von Zeitpunkten des Inkrafttretens“. Mit dieser Veröffentlichung wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens von kürzlich veröffentlichten Standards und Änderungen um ein Jahr, auf den 1. Januar 2023, verschoben. Der Zweck dieser Erklärung ist, den Anwendern zusätzliche Umsetzungszeit aufgrund der COVID-19-Pandemie zu verschaffen.
Zu den betroffenen Standards und Änderungen gehören:
- IPSAS 41 „Finanzinstrumente“;
- IPSAS 42 „Sozialleistungen“;
- „Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IPSAS 36)“ und „Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IPSAS 41)“;
- „Kollektive und individuelle Leistungen (Änderungen an IPSAS 19)“; und
- „Verbesserungen an den IPSAS 2019“.
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