Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 22: Corporate Governance-Bericht (UGB)

AFRAC veröffentlicht den Entwurf einer Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 22: Aufstellung und Prüfung des (konsolidierten) Corporate Governance-Berichts gemäß §§ 243c und 267b UGB.

Die Stellungnahme wurde aktualisiert, da die Bestimmungen zur Angabe der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder und der Grundsätze der Vergütungspolitik mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (BGBl I 2019/63) in § 243c UGB entfallen sind. Diese Angaben müssen daher nicht mehr im Corporate Governance-Bericht enthalten sein. Gleichzeitig wurde die bisherige Z 2a des § 243c Abs. 2 UGB zu Z 3.

Dieser Entwurf für die Überarbeitung einer Stellungnahme wird vom AFRAC zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert. Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen als pdf-Datei bis zum 3. November 2020 an office@afrac.at. Alle Stellungnahmen werden auf der AFRAC-Homepage veröffentlicht, es sei denn, der Absender erbittet Vertraulichkeit.

Der Entwurf der Überarbeitung wird zur leichteren Handhabung im Änderungsmodus (hier) und als Clean Version (hier) veröffentlicht.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024