AFRAC veröffentlicht den Entwurf einer Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 22: Aufstellung und Prüfung des (konsolidierten) Corporate Governance-Berichts gemäß §§ 243c und 267b UGB.
Die Stellungnahme wurde aktualisiert, da die Bestimmungen zur Angabe der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder und der Grundsätze der Vergütungspolitik mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (BGBl I 2019/63) in § 243c UGB entfallen sind. Diese Angaben müssen daher nicht mehr im Corporate Governance-Bericht enthalten sein. Gleichzeitig wurde die bisherige Z 2a des § 243c Abs. 2 UGB zu Z 3.
Dieser Entwurf für die Überarbeitung einer Stellungnahme wird vom AFRAC zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert. Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen als pdf-Datei bis zum 3. November 2020 an office@afrac.at. Alle Stellungnahmen werden auf der AFRAC-Homepage veröffentlicht, es sei denn, der Absender erbittet Vertraulichkeit.
Der Entwurf der Überarbeitung wird zur leichteren Handhabung im Änderungsmodus (hier) und als Clean Version (hier) veröffentlicht.