EFRAG-Übernahmeempfehlung zu den Änderungen in Bezug auf IFRS 4 und IFRS 9

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung zu der „Veränderung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)“ veröffentlicht.

Mit der Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 um zwei Jahre auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, konform, wird mit den Änderungen an IFRS 4 das Auslaufdatum für die befristete Befreiung der Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ ebenfalls um zwei Jahre verschoben. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, IFRS 9 „Finanzinstrumente“ für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024