ESMA publiziert Erklärung zur Koordinierung der Aufsichtsmaßnahmen der Rechnungslegung für Mietkonzessionen als Ergebnis der COVID-19-Pandemie

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat eine öffentliche Erklärung publiziert, in der sie eine Koordinierung der Aufsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung der Emittenten für Mietkonzessionen als Ergebnis der COVID-19-Pandemie empfehlen.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat im Mai 2020 “Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderungen an IFRS 16)“ veröffentlicht. Damit wird Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession als eine Leasingmodifikation anzusehen ist.

Die Änderungen wurden noch nicht für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen, wodurch die Erleichterung für europäische Emittenten noch nicht verfügbar ist. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und der Rechnungslegungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) haben die Änderung befürwortet. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben noch bis Oktober 2020 Zeit, Einwände zu erheben.

ESMA empfiehlt in ihrer Erklärung, dass die nationalen zuständigen Behörden keine Aufsichtsmaßnahmen zur Anwendung der derzeitigen EU-Fassung von IFRS 16 enthaltenen Vorschriften zur Modifikation von Leasingverträgen gegenüber auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen, die in den Anwendungsbereich der Änderung von IFRS 16 fallen würden, zu priorisieren. Diese Koordinierung der Aufsichtsmaßnahmen gilt für Geschäftsjahre, die am oder vor dem 31. Juli 2020 enden, sofern die Emittenten diese Transaktionen nach Grundlage der Änderungen von IFRS 16 bilanzieren.

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