Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderungen an IAS 1)“ veröffentlicht. Damit verschiebt sich der Zeitpunkt des Inkrafttretens um ein Jahr auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist weiterhin gestattet.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024