Das International Accounting Standards Board (IASB) hat „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderungen an IAS 1)“ veröffentlicht. Damit verschiebt sich der Zeitpunkt des Inkrafttretens um ein Jahr auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist weiterhin gestattet.
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