EFRAG aktualisiert den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt.
EFRAG hat eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16)“ ausgesprochen. Die Änderung gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, auch in Abschlüssen, die zum 28. Mai 2020 noch nicht zur Veröffentlichung zugelassen sind.
Außerdem veröffentlicht EFRAG die Entwürfe einer Übernahmeempfehlung für:
- „Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37)“;
- „Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3)“;
- „Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)“;
- „Sachanlagen – Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16)“; und
- „Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020“.
EFRAG ist bei allen Entwürfen zu dem Schluss gelangt, dass die vom IASB vorgenommenen Standardänderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen.
Zu dem Entwurf der Übernahmeempfehlung der Änderungen an IFRS konnten Stellungnahmen aufgrund der Dringlichkeit bis zum 3. Juli 2020 abgegeben werden. Zu den restlichen Entwürfen der Übernahmeempfehlungen können Stellungnahmen bis zum 7. September 2020 abgegeben werden.