Das International Accounting Standards Board (IASB) hat „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderungen an IFRS 16)“ herausgegeben. Damit wird Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Im Zuge dessen hat das IASB auch eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie veröffentlicht, um diese Standardänderung widerzuspiegeln.
Die Änderung tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung der Änderung ist zulässig und steht auch für Zwischenberichte zur Verfügung.
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