ESMA-Erklärung zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Halbjahresberichte

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat eine öffentliche Erklärung publiziert, mit der zu Transparenz in Bezug auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Halbjahresberichten aufgefordert wird.

In der Erklärung werden folgende Punkte besonders hervorgehoben:

  • die Bedeutung der Bereitstellung relevanter und verlässlicher Informationen, womit die Emittenten dazu verpflichtet werden können, die nach nationalem Recht eingeräumte Frist für die Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten zu nutzen, ohne den Zeitpunkt der Veröffentlichung unangemessen zu verzögern;
  • die Bedeutung der Aktualisierung der in den letzten Jahresabschlüssen enthaltenen Informationen, um die Adressaten angemessen über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu informieren, insbesondere im Zusammenhang mit erheblichen Ungewissheiten und Risiken, den Aussichten für die Unternehmensfortführung, der Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten und dem Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung; und
  • der Bedarf an unternehmensspezifischen Informationen über die vergangenen und erwarteten künftigen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die strategische Ausrichtung und die Ziele, die Geschäftstätigkeit, die Leistung der Emittenten sowie über alle Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen der Pandemie.

ESMA weist darauf hin, dass sich die Erklärung auch auf Abschlüsse in anderen Zwischenberichtsperioden bezieht, sofern IAS 34 „Zwischenberichterstattung“ angewendet wird.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024