Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf des IASB ED/2020/3 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)“ veröffentlicht.
EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, mit denen der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen um ein Jahr, bis zum 1. Jänner 2023, verschoben werden soll.
EFRAG ist der Ansicht, dass es zwar mit den Änderungen verbundene praktische Auswirkungen geben könnte, die Vorteile einer Verschiebung während dieser Zeit erheblicher Beeinträchtigungen aufgrund der COVID-19-Pandemie jedoch die Nachteile überwiegen würden, da eine frühere Anwendung der Änderungen weiterhin zulässig sei.
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