Entwurf EFRAG-Stellungnahem zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der jüngsten Änderungen an IAS 1

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf des IASB ED/2020/3 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)“ veröffentlicht.

EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, mit denen der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen um ein Jahr, bis zum 1. Jänner 2023, verschoben werden soll.

EFRAG ist der Ansicht, dass es zwar mit den Änderungen verbundene praktische Auswirkungen geben könnte, die Vorteile einer Verschiebung während dieser Zeit erheblicher Beeinträchtigungen aufgrund der COVID-19-Pandemie jedoch die Nachteile überwiegen würden, da eine frühere Anwendung der Änderungen weiterhin zulässig sei.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024