EFRAG veröffentlicht Stellungnahme zum IBOR-Entwurf

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme zum Entwurf des IASB (ED/2020/1 „Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2: Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16“) veröffentlicht.

EFRAG begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen, die es den Unternehmen ermöglichen, Auswirkungen des Übergangs vom IBOR-Zinssatz auf alternative Referenzzinssätze aufzuzeigen, ohne zu Auswirkungen auf die Rechnungslegung zu führen, die für die Adressaten des Abschlusses keine entscheidungsnützlichen Informationen darstellen.

EFRAG stimmt zu, den Geltungsbereich der neuen Definition einer Modifikation auf die Änderungen zu beschränken, die direkt mit der IBOR-Reform zusammenhängen. EFRAG erklärt sich auch damit einverstanden, eine praktische Erleichterung zur Bilanzierung solcher Modifikationen zur Verfügung zu stellen, da dies den Abschlussadressaten entscheidungsnützlichere Informationen zur Verfügung stellen und die operative Belastung der Ersteller verringern würde.

EFRAG äußert Vorbehalte gegenüber den auf Buchwerten basierenden Angabevorschriften, da diese ihrer Ansicht nach in der Praxis als unausgewogen in Bezug auf Kosten/Nutzen wahrgenommen werden können.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024