Erweiterung der AFRAC-Fachinformation zu den Auswirkungen der Ausbreitung von COVID-19 auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten zu Abschlussstichtagen nach dem 31. Dezember 2019

Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat die Fachinformation zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten zu Abschlussstichtagen nach dem 31. Dezember 2019 zweimal erweitert.

Die AFRAC-Fachinformation greift Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit politischen Stabilisierungsmaßnahmen sowie vorübergehenden Erleichterungen für Kreditinstitute, zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit COVID-19, auf. Die erste aktualisierte Fassung enthält neben redaktionellen Anpassungen die Beantwortung der beiden ergänzten Fragen „Wie sind Stabilisierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Erfassung von Vertragsänderungen zu beurteilen?“ und „Wie ist das gesetzliche Moratorium nach dem 2. COVID-19-JuBG im Rahmen der Rechnungslegung zu beurteilen?“. Die zweite aktualisierte Fassung enthält die beiden ergänzten Fragen „Wie sind Garantien der öffentlichen Hand bei der Ermittlung erwarteter Kreditverluste zu beurteilen?“ und „Wie sind Kredite, die durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) garantiert werden, im Rahmen der Rechnungslegung zu beurteilen?“.

Dieses Dokument wurde kurzfristig von einer Expertengruppe des AFRAC erarbeitet. Aufgrund der Dringlichkeit und der außergewöhnlichen Situation der Auswirkungen von COVID-19 war eine Befassung des gesamten Beirates und die damit verbundenen Verfahren einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung nicht möglich.

Die Fachinformation ist im Frage-Antwort-Stil aufgebaut und kann daher im Verlauf der COVID-19-Krise um weitere Fragen ergänzt werden.

Den Download der aktualisierten AFRAC-Fachinformation finden Sie hier.

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