Das IASB veröffentlicht einen Entwurf „Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)“. Die Änderungsvorschläge adressieren Sachverhalte, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze.
Die erste Phase des Projekts befasste sich mit Fragen, die die Finanzberichterstattung in der Zeit vor dem Austausch eines bestehenden Referenzzinssatz betreffen. Dieser Teil des Projekts wurde am 26. September 2019 mit der Veröffentlichung von „Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) abgeschlossen. Die zweite Phase beschäftigt sich mit Fragen, die die Finanzberichterstattung betreffen könnten, wenn ein bestehender Referenzzinssatz ersetzt wird.
Die folgenden wesentlichen Änderungen werden vorgeschlagen:
- Die Modifizierung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten;
- die Änderung spezifischer Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen; und
- die Leistung von Angaben zu spezifischen Aspekten.
Stellungnahmen zu dem Entwurf des IASB können bis zum 25. Mai 2020 abgegeben werden.
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