Die Europäische Union übernimmt die IASB-Verlautbarung „Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3)“ für die Anwendung in Europa.
Ziel der Änderungen ist es, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der Europäischen Union ist der 1. Jänner 2020.
Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 22. April 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist hier zum Download verfügbar.