AFRAC veröffentlicht die AFRAC-Stellungnahme 35: Die Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung gemäß § 250 Abs 1 UGB. Die Stellungnahme befasst sich mit dem Konzerneigenkapitalspiegel, der gemäß § 250 Abs 1 UGB ein Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses ist.
Nachdem das Gesetz die Ausgestaltung des Konzerneigenkapitalspiegels nicht regelt, wird in dieser Stellungnahme die systematische Darstellung der Zusammensetzung und der Entwicklung des im Konzernabschluss ausgewiesenen Eigenkapitals behandelt. Ferner werden ausgewählte Bilanzierungsfragen mit Auswirkung auf die Darstellung des Konzerneigenkapitals adressiert, um die einheitliche Anwendung sicherzustellen.
Den Download der neuen AFRAC-Stellungnahme 35 finden Sie hier.