Der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW hat sich im Zuge der aktuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie mit der Bildung von Wertberichtigungen bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 auseinandergesetzt. Der BFA ist unter anderem der Auffassung, dass die aktuelle Situation nicht zu einem automatischer und undifferenzierter Transfer von Finanzinstrumenten der Stufe 1 in die Stufe 2 oder Stufe 3 führt.
Download des fachlichen Hinweis des IDW „Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen auf Wertminderungen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 im Quartalsabschluss von Banken zum 31.03.2020“.