Das International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) veröffentlichte die “Verbesserungen an den IPSAS 2019“. Enthalten sind geringfügige Änderungen zu Sachverhalten, die von den Anwendern adressiert wurden.
Die Änderungen treten, bis auf jene die IPSAS 41 „Finanzinstrumente“ betreffen, für Perioden beginnend am oder nach dem 01. Jänner 2021 in Kraft. Änderungen im Zusammenhang mit IPSAS 41 treten bereits für Perioden in Kraft, die am oder nach dem 01. Jänner 2022 beginnen.
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