ESMA veröffentlicht einen Bericht zur Verwendung von alternativen Leitungskennzahlen in der EU

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) veröffentlicht einen Bericht „On the use of Alternative Performance Measures and on the compliance with ESMA’s APM Guidelines“ über die Anwendung alternativer Leistungskennzahlen durch Emittenten in der EU und deren Einhalten der im Juni 2015 von ESMA veröffentlichten und Juli 2016 in Kraft getretenen „Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen“.

Die Überprüfung zeigt, dass erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, da nur eine Minderheit der Emittenten alle Grundsätze der Richtlinien einhält. ESMA fordert die Emittenten auf, ihre Angaben zu den alternativen Leitungskennzahlen zu verbessern. Insbesondere sollten die Überleitungsrechnungen sowie die Definitionen und Erläuterungen optimiert werden. ESMA hebt hervor, dass die in den Abschlüssen enthaltenen Kennzahlen und Zwischensummen ebenfalls unter die Definition einer alternativen Leitungskennzahl fallen können und somit den Leitlinien entsprechen sollten.

ESMA beschreibt, dass die Verwendung von alternativen Leistungskennzahlen in allen Branchen und innerhalb aller regulierten Dokumente weit verbreitet ist. Es bestehen allerdings erhebliche Unterschiede in der Anzahl und Art der verwendeten alternativen Leitungskennzahlen.

ESMA wird die Anwendung der Leitlinien weiterhin überwachen und bei Verstößen geeignete Maßnahmen ergreifen. ESMA wird den Bericht auch dem IASB als Teil der Stellungnahme zum IASB-Entwurf eines neuen Standards zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss vorlegen.

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