EFRAG aktualisiert den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt.
Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung „Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8)“ für die Anwendung in Europa übernommen. Die Änderungen sollen die Definition von „wesentlich“ präzisieren und die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards vereinheitlichen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.
Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung „Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards“ für die Anwendung in Europa übernommen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.