Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und dem zweiten Leitliniendokument

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) veröffentlicht ihre endgültige Stellungnahme zum IASB Entwurf ED/2019/6 „Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)“.

Die Änderungsvorschläge zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und zum IFRS-Leitliniendokument 2 „Treffen von Wesentlichkeitsentscheidungen“ sollen die Ersteller bei der Entscheidung unterstützen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschluss angegeben werden.

EFRAG unterstützt den Vorschlag, den unbestimmten Verweis auf „bedeutend“ durch den definierten Begriff „wesentlich“ zu ersetzen. Dies kann zusammen mit anderen Projekten der Angabeninitiative dazu beitragen, Rechnungslegungsgrundsätze, die den Adressaten wesentliche Informationen liefern, zu identifizieren und anzugeben. Außerdem kann dies helfen, den Zusammenhang mit der Anwendung der Wesentlichkeit auf andere Informationen aufzuzeigen.

EFRAG schlägt allerdings die weitere Klarstellung durch den IASB vor, dass ein Unternehmen bei der Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit auch die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden berücksichtigen muss, die für das Verständnis seines Jahresabschlusses als Ganzes relevant sind.

Außerdem weist EFRAG darauf hin, dass die vorgeschlagenen Leitlinien möglicherweise nicht mit den bestehenden Angabevorschriften in IAS 8 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler“ bei der Wahl und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konsistent sind.

EFRAG begrüßt die vorgeschlagenen Leitlinien und Beispiele, anhand derer Unternehmen feststellen können, wann eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode wesentlich ist, schlägt aber einige Verbesserungen vor.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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13:00 Sitzung AG-IFR
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