IASB schließt erste Phase seines Projekts zur IBOR-Reform ab

Der Internationale Accounting Standards Board (IASB) hat nun Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 aufgrund der „Interest Rate Benchmark Reform“ herausgegeben. Die EU-Benchmark-Verordnung (BMR) aus dem Jahr 2016 gibt vor, dass der LIBOR, EURIBOR oder TIBOR ab Ende 2021 weder im Interbanken-Bereich noch im Privatkundenbereich verwendet werden dürfen. Diese Änderung der Referenzzinssätze bringt nicht nur bei der erstmaligen Anwendung der neuen Zinssätze erhebliche Unsicherheiten bei der Bewertung mit sich, sondern bereits bei der prospektiven Bewertung von Sicherungsbeziehungen. Diesen Unsicherheiten bei der Bewertung von Hedging-Beziehungen im Zeitraum vor der Ersetzung der Zinssätze, soll mit den nun beschlossenen Änderungen begegnet werden.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2020 in Kraft und sind rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist gestattet. Die veröffentlichten Änderungen stellen den Abschluss der ersten Phase des Projekts dar. In einem weiteren Schritt will sich der IASB nun mit den Unsicherheiten bei der tatsächlichen Umstellung auf die neuen Referenzinssätze beschäftigen.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024