Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12

EFRAG veröffentlicht den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zum Entwurf des ED/2019/5 „Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)“.

Bisher war unklar, ob die sog. „Initial Recognition Exception“ nach IAS 12 auch für Sachverhalte anzuwenden ist, die sowohl zum Ansatz eines Vermögenswerts als auch einer Schuld führen. Mit dem Entwurf des IASB soll nun klargestellt werden, dass das Ansatzverbot für latente Steuern im Zusammenhang mit dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld nicht gelten soll, soweit die aus einer einzigen Transaktion resultierenden aktiven und passiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen betragsgleich sind. Praktische Anwendung hat dies insbesondere auf Leasingverhältnisse (wenn ein Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses einen Vermögenswert und eine Verbindlichkeit ansetzt) und Stilllegungspflichten (wenn ein Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses einen Vermögenswert und eine Verbindlichkeit ansetzt).

EFRAG unterstützt weitgehend die vorgeschlagenen Änderungen des IASB, hat im Detail jedoch Bedenken.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024