FASB veröffentlicht eine Stellungnahme zu identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte und zur Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Das FASB veröffentlicht eine Einladung zur Stellungnahme zu „Identifiable Intangible Assets and Subsequent Accounting for Goodwill“. Der Input von Stakeholdern soll zur Bilanzierung bestimmter identifizierbarer immaterieller Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden und zur anschließenden Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten eingeholt werden. In der jüngsten Zeit hat der FASB erörtert, ob die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten aus Kosten-Nutzen-Gründen geändert werden sollte.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024