Das FASB veröffentlicht eine Einladung zur Stellungnahme zu „Identifiable Intangible Assets and Subsequent Accounting for Goodwill“. Der Input von Stakeholdern soll zur Bilanzierung bestimmter identifizierbarer immaterieller Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden und zur anschließenden Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten eingeholt werden. In der jüngsten Zeit hat der FASB erörtert, ob die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten aus Kosten-Nutzen-Gründen geändert werden sollte.
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