Das IASB veröffentlicht einen Entwurf „Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)“. Die Änderungsvorschläge zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und zum IFRS-Leitliniendokument 2 „Treffen von Wesentlichkeitsentscheidungen“ sollen die Ersteller bei der Entscheidung unterstützen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sie im Abschluss angegeben.
Nach IAS 1 müssen Unternehmen ihre „bedeutenden“ Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anführen. Das Board schlägt vor, das Wort „bedeutende“ durch „wesentliche“ zu ersetzen, um die Offenlegung von Informationen zu präzisieren. Außerdem möchte das Board IAS 1 um Leitlinien ergänzen, damit das Verständnis für die Bedeutung von wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erleichtert wird. Des Weiteren wird zur Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit vorgeschlagen, das IFRS-Leitliniendokument 2 um weitere Erläuterungen und Beispiele zu ergänzen.
Zu den vorgeschlagenen Änderungen des IASB können bis zum 29. November 2019 Kommentare abgegeben werden.
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