IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17

Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht einen Entwurf “Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17”. Ziel der Änderungen ist es, die Umsetzungsherausforderungen und Bedenken im Zusammenhang mit IFRS 17 „Versicherungsverträge“ zu adressieren.

Die folgenden wesentlichen Änderungen werden vorgeschlagen:

  • Die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 um ein Jahr auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Änderung des festen Auslaufdatums in IFRS 4 „Versicherungsverträge“ für die befristete Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“, so dass Unternehmen verpflichtet wären, IFRS 9 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, anzuwenden.
  • Eine zusätzliche mögliche Ausnahme vom Anwendungsbereich für Darlehensverträge, die ein erhebliches Versicherungsrisiko übertragen und damit verbundene Übergangsvorschriften. Somit könnten Unternehmen, die solche Verträge ausgeben, diese entweder nach IFRS 17 oder nach IFRS 9 bilanzieren.
  • Eine zusätzliche Ausnahme vom Anwendungsbereich für Kreditkartenverträge, die Versicherungsschutz bieten.
  • Änderungen in Bezug auf die Zuweisung, den Ansatz, die Beurteilung der Einbringlichkeit und die Angaben zu Cashflows aus der Versicherungsakquise im Zusammenhang mit erwarteten Vertragsverlängerungen.
  • Änderungen hinsichtlich der Zuweisung der vertraglichen Dienstleistungsmarge in Bezug auf Investmentkomponenten und damit verbundene Angabevorschriften.
  • Die Erweiterung der Option zur Risikominderung von gehaltenen Rückversicherungsverträgen.
  • Änderungen, dass ein Unternehmen, das beim erstmaligen Ansatz Verluste aus belastenden Versicherungsverträge erfasst, einen Gewinn aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen erfassen muss.
  • Ein vereinfachter Ausweis von Versicherungsverträgen in der Darstellung der finanziellen Lage.
  • Übergangserleichterungen bei Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen können bis zum 25. September 2019 abgegeben werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024