Entwurf der EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) veröffentlicht den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB Entwurf ED/2019/3 „Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3)“.

Der IASB Entwurf umfasst die folgenden drei Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“:

  • Aktualisierung von IFRS 3, sodass sich der Standard dann nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht, sondern auf das Rahmenkonzept 2018;
  • Ergänzung von IFRS 3 um eine Vorschrift, die bei der Identifizierung der Schulden, die bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen werden, anzuwenden ist; und
  • Ergänzung von IFRS um eine Aussage, dass ein Erwerber Eventualforderungen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, nicht ansetzen soll.

EFRAG stimmt allen vorgeschlagenen Änderungen des IASB zu.

Der Entwurf der EFRAG-Stellungnahme kann bis zum 17. August 2019 kommentiert werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024