Anpassung der AFRAC-Stellungnahme 21: Konzernabschluss nach § 245a UGB beschlossen

AFRAC veröffentlicht die Anpassung der AFRAC-Stellungnahme 21: Die Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nach § 245a UGB an das Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019. Des Weiteren wurden geringfügige Anpassungen aufgrund von Änderungen von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ an der Stellungnahme vorgenommen.

Die folgenden Änderungen wurden vorgenommen:

  • Inhaltsverzeichnis/Überschrift 4.3.: Aufstellung eines Konzernlageberichts und weiterer konsolidierter Berichte;
  • Änderung Rz (1): statt „§ 267 und § 267a“ lt. Gesetzestext „§ 267, § 267a und § 267b“;
  • Änderung Rz (17): Einfügung des folgenden Satzes 3 und Anpassung des Beginns des folgenden Satzes (jetziger Satz 3 wird Satz 4 usw.): Ob ein konsolidierter Corporate Governance-Bericht aufgestellt werden muss, richtet sich nach § 267b UGB. Alle diese Berichte sind – ebenso wie der konsolidierte Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß § 267c UGB – keine (…);
  • Änderung Rz (18): Entfall der Anführungszeichen;
  • Änderung Rz (39): … ersetzt jene vom Juni 2018. …, die am oder nach dem 30. Juni 2019 enden.;
  • Erläuterungen zu Rz (17) entfallen (ersatzlos); und
  • Erläuterungen zu Rz (28): Einfügung des Wortes „anzugebende“ in das IAS-Zitat im Satz 2 des Punktes 3., sodass es heißt: (…) die anzugebende Information (…).

Den Download der angepassten AFRAC-Stellungnahme 21 finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024