IASB veröffentlicht einen Entwurf ED/2019/1 „Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)“. Der Entwurf beinhaltet Änderungsvorschläge zu den Standards IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ und IFRS 9 „Finanzinstrumente“, die die möglichen Auswirkungen der IBOR-Reform, auf die Finanzberichterstattung berücksichtigen (siehe zu allgemeinen Informationen zur IBOR-Reform die Newsmeldung „EFRAG veröffentlicht den Entwurf einer Stellungnahme zur IASB Interest Rate Benchmark Reform“).
Derzeit ist unklar, welche Zinssätze genau die aktuellen Zinssätze ersetzen werden bzw. zu welchem Zeitpunkt. Allerdings beinhalten sowohl IFRS 9 als auch IAS 39 zukunftsbezogene Schätzungen. Damit entstehen schon im Vorfeld des eigentlichen Übergangs auf die neuen Zinssätze Unsicherheiten im Zusammenhang mit den zukunftsbezogenen Schätzungen. Dies könnte dazu führen, dass Sicherungsbeziehungen beendet werden. Mit den im ED vorgeschlagenen Änderungen sollen nun in einer ersten Phase unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bei der Bewertung ermöglicht werden. Damit soll verhindert werden, dass Sicherungsbeziehungen beendet werden.
Sobald nähere Informationen zu den konkreten Zinssätzen bzw. deren Anwendungszeitpunkt vorliegen, sollen in einer zweiten Phase, mögliche Erleichterungen für den Übergang auf die neuen Zinssätze geprüft werden.
Stellungnahmen können bis zum 17. Juni 2019 abgegeben werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.