IASB veröffentlicht jährliche Verbesserungen der IFRS-Standards

IASB veröffentlicht einen Entwurf ED/2019/2 „Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020“ („Annual Improvements 2018-2020“). Der Entwurf enthält vorgeschlagene Änderungen von vier International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses.

Die folgenden vier Änderungen werden vorgeschlagen:

  • IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“: Eine Vereinfachung der Anwendung von IFRS 1 durch eine Tochtergesellschaft, die die IFRS-Standards erstmals anwendet, nachdem die Muttergesellschaft sie bereits anwendet. Die vorgeschlagene Änderung betrifft die Bewertung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen.
  • IFRS 9 „Finanzinstrumente“: Klarstellung der Gebühren, die ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht werden soll, einzubeziehen hat.
  • IFRS 16 „Leasingverhältnisse“: Änderung eines erläuternden Beispiels zu IFRS 16, um die potenzielle Gefahr von Verwirrungen in Bezug auf Leasinganreize zu verringern.
  • IAS 41 „Landwirtschaft“: Anpassung der Vorschriften bezüglich der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts in IAS 41 an die anderen IFRS-Standards.

Stellungnahmen zu ED/2019/2 können bis zum 20. August 2019 abgegeben werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024