IASB veröffentlicht einen Entwurf ED/2019/2 „Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020“ („Annual Improvements 2018-2020“). Der Entwurf enthält vorgeschlagene Änderungen von vier International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses.
Die folgenden vier Änderungen werden vorgeschlagen:
- IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“: Eine Vereinfachung der Anwendung von IFRS 1 durch eine Tochtergesellschaft, die die IFRS-Standards erstmals anwendet, nachdem die Muttergesellschaft sie bereits anwendet. Die vorgeschlagene Änderung betrifft die Bewertung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen.
- IFRS 9 „Finanzinstrumente“: Klarstellung der Gebühren, die ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht werden soll, einzubeziehen hat.
- IFRS 16 „Leasingverhältnisse“: Änderung eines erläuternden Beispiels zu IFRS 16, um die potenzielle Gefahr von Verwirrungen in Bezug auf Leasinganreize zu verringern.
- IAS 41 „Landwirtschaft“: Anpassung der Vorschriften bezüglich der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts in IAS 41 an die anderen IFRS-Standards.
Stellungnahmen zu ED/2019/2 können bis zum 20. August 2019 abgegeben werden.
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