Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht einen Entwurf ED/2019/3 „Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3)“. Die Änderungsvorschläge an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ ändern die Vorschriften des Standards jedoch nicht bedeutend.
Der Entwurf umfasst die folgenden vorgeschlagenen Änderungen:
- Aktualisierung von IFRS 3, sodass sich der Standard dann nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht, sondern auf das Rahmenkonzept 2018;
- Ergänzung von IFRS 3 um eine Vorschrift, die bei der Identifizierung der Schulden, die bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen werden, anzuwenden ist; und
- Ergänzung von IFRS um eine Aussage, dass ein Erwerber Eventualforderungen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, nicht ansetzen soll.
Stellungnahmen zu den Änderungsvorschlägen können bis zum 27. September abgegeben werden.
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