Accountancy Europe (AE) antwortet auf den IPSASB Entwurf 67 “Kollektive und individuelle Leistungen und Notfallhilfe (Änderungen an IPSAS 19)” („Collective and Individual Services and Emergency Relief (Amendments to IPSAS 19)”).
AE begrüßt die Erstellung dieses Entwurfes, da er die Behandlung von kollektiven und individuellen Leistungen, die nicht unter IPSAS 42 „Sozialleistungen“ fallen, klarstellt. Außerdem gibt der Entwurf Hinweise zur Behandlung von Notfallhilfen, bei denen in der Praxis große Unterschiede festgestellt wurden. AE fragt sich jedoch, ob die Hinzufügung von Leitlinien zu kollektiven und individuellen Leistungen zu IPSAS 19 „Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“ angemessen ist.
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