EFRAG veröffentlicht den Entwurf einer Stellungnahme zur IASB Interest Rate Benchmark Reform

EFRAG veröffentlicht den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf des IASB ED/2019/1 „Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)“, der die möglichen Auswirkungen der IBOR (Interbank Offer Rate)-Reform berücksichtigt.

Gemäß EU-Benchmark-Verordnung (BMR) aus dem Jahr 2016 dürfen der LIBOR, EURIBOR oder TIBOR ab Ende 2021 nicht mehr im Interbanken- oder Privatkundenbereich verwendet werden. Die neuen Zinssätze sollen somit auf einer ausreichend großen Basis realer Transaktionen aufbauen und damit transparenter sowie die Ermittlung weniger manipulationsanfälliger sein. Der Schwerpunkt des IASB in diesem Zusammenhang umfasst in einem ersten Schritt die Untersuchung der Auswirkungen der IBOR-Reform auf Finanzinstrumente, obwohl die Reform durchaus auch Auswirkungen auf alle Standards mit Diskontierungsbezug haben würde. Das IASB schlägt nun Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ vor, um optionale Erleichterungen im Zusammenhang mit Hedge Accounting-Vorschriften und den zugehörigen Anhangangaben zu ermöglichen (siehe dazu auch die Newsmeldung zum IASB-Beitrag „IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 und IFRS 9 iZm der IBOR-Reform“).

EFRAG begrüßt die Vorschläge des IASB die Anforderungen hinsichtlich des Hedge Accountings zu erleichtern und die Arbeit in zwei Phasen aufzuteilen. EFRAG ist der Ansicht, dass die zweite Phase, die sich mit den Problemen im Zusammenhang mit dem Übergang auf die neuen Zinssätze befasst, so bald wie möglich angegangen und bereits parallel zum Abschluss der ersten Phase, die sich mit den Problemen befasst, die vor dem Übergang der neuen Zinssätze auftreten können, diskutiert werden sollte.

EFRAG stellt außerdem fest, dass die Übergänge der einzelnen IBORs unterschiedlich sind und daher möglicherweise verschiedene Rechnungslegungslösungen erfordern könnten. EFRAG erörtert im Entwurf der Stellungnahme drei Tatsachenmuster im Zusammenhang mit IBOR-Übergängen, um potenzielle Probleme zu identifizieren. EFRAG erwähnt auch eine Reihe von möglichen Themen, die in der zweiten Phase behandelt werden könnten.

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