Neuer EFRAG-Endorsement Status Report

EFRAG aktualisiert den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt.

EFRAG hat eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3) vorgelegt. Die Änderungen an IFRS 3 sollen die möglichen Probleme lösen, die aufkommen können, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. EFRAG spricht die Empfehlung aus, die Änderungen des Standards für die Anwendung in Europa zu übernehmen. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist jedoch ebenso zulässig.

Außerdem hat die Europäische Union für die Anwendung in Europa die Änderungen, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2015-2017 ergeben haben, übernommen. Die jährlichen Verbesserungen 2015-2017 wirken sich auf die folgenden Standards aus:

  • IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“;
  • IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“;
  • IAS 12 „Ertragsteuern“; und
  • IAS 23 „Fremdkapitalkosten“.

Des Weiteren übernimmt die Europäische Union die Änderungen an IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmern – Planänderung, -kürzung oder –abgeltung“ für die Anwendung in Europa. Die EU veröffentlicht im Amtsblatt vom 14.03.2019 die Verordnung (EG) Nr. 2019/402 vom 13. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier, hier und hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024