Accountancy Europe (AE) veröffentlicht ein ESEF-Informationsblatt, das einen Überblick über die Anforderungen des Einheitlichen Europäischen Elektronischen Formats (ESEF), einschließlich praktischer Ratschläge für Ersteller von Finanzinformationen und der Auswirkungen auf die Abschlussprüfer, gibt.
Aufgrund der Richtlinie 2013/50/EU zur Änderung der Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) sind ab dem 1. Januar 2020 alle Abschlüsse von börsennotierten Unternehmen in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat anzufertigen. Dieses harmonisierte Format macht Berichte maschinenlesbar. Mit ESEF möchte die Europäische Kommission den Zugang, die Analyse und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen sowie die Berichterstattung erleichtern.
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