Das International Accounting Standards Board (IASB) hat in seiner Sitzung im Dezember zu 13 der 25 im Oktober 2018 an das IASB herangetragenen Änderungsvorschläge von IFRS 17 „Versicherungsverträge“ Diskussionen geführt. Das IASB hat schließlich einem der 13 Vorschläge zur Änderung des Ausweises in der Darstellung der finanziellen Lage (getrennte Darstellung von Gruppen von Vermögenswerten und Gruppen von Schulden) zugestimmt.
In der Sitzung im Jänner 2019 wurden weitere fünf der insgesamt 25 an das IASB herangetragenen Änderungsvorschläge erörtert. Das Board stimmte allen fünf Änderungsvorschlägen betreffend der folgenden Punkte in der Sitzung zu:
- Akquisitionscashflows für Verlängerungen außerhalb der Vertragsgrenze;
- gehaltene Rückversicherungsverträge: erstmalige Erfassung, wenn die zugrunde liegenden Versicherungsverträge belastend sind;
- vertragliche Dienstleistungsmarge: eingeschränkte Anwendbarkeit der Ausnahme in Bezug auf Risikominderung;
- gehaltene Rückversicherungsverträge: Nichtberechtigung für den variablen Vergütungsansatz; und
- vertragliche Dienstleistungsmarge: Abdeckungseinheiten im allgemeinen Modell.
In der nächsten Sitzung des IASB Anfang Februar werden die nächsten möglichen Änderungen von IFRS 17 diskutiert.
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