Eine von der Europäischen Kommission eingesetzte Fachexpertengruppe für nachhaltige Finanzierungen veröffentlicht ihren ersten Bericht über die Angaben von klimabezogenen Informationen durch Unternehmen. Dieser Bericht enthält Empfehlungen, die die EU-Kommission dabei unterstützen soll, ihre unverbindlichen Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen im Hinblick auf klimabezogene Informationen zu überarbeiten und an die Empfehlungen der vom Finanzstabilitätsrat gegründeten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) anzupassen.
Im März 2018 veröffentliche die EU-Kommission einen Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung. Im Juni 2018 setzte die EU-Kommission eine Fachexpertengruppe ein, die die Kommission in der Umsetzung des Aktionsplans unterstützen sollte. Innerhalb der Aktion 9.2 des Aktionsplans verpflichtete sich die Kommission, die unverbindlichen Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen, die die Offenlegung von umweltbezogenen, sozialen und governancebezogenen Informationen regelt, zu überarbeiten.
Der Bericht enthält nicht nur Vorschläge, wie der Klimawandel die Leistung eines Unternehmens beeinflussen könnte, sondern auch die Auswirkungen des Unternehmens selbst auf den Klimawandel. Der Bericht stellt einen weiteren Schritt in der Umsetzung des Aktionsplans zur nachhaltigen Finanzierung der EU-Kommission dar.
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im Juni 2019 ihre aktualisierten Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen veröffentlichen.
Den Download des Berichts finden Sie hier.