FASB veröffentlicht Verbesserungen des Accountings für Leasinggeber und schlägt Kodifizierungsverbesserungen bei der Einführung des Leasingstandards vor

In ASU Nr. 2016-02 „Leases“ sind die Grundsätze festgelegt, nach denen transparente und wirtschaftlich neutrale Informationen über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aus einem Leasing entstehen, angegeben werden.

FASB veröffentlicht im Dezember 2018 zwei Accounting Standards Updates (ASU) betreffend dem ASU Nr. 2016-02 „Leases“.

Das erste, am 10. Dezember 2018, veröffentlichte ASU soll die Implementierungs- und die laufenden Kosten des Leasinggebers im Zusammenhang mit der Anwendung des neuen Leasingstandards reduzieren. Außerdem stellt das ASU auch eine bestimmte Bilanzierungspflicht des Leasinggebers klar.

Das Update spricht die folgenden Probleme an, die Leasinggeber bei der Anwendung des Leasingstandards betreffen:

  • vom Leasingnehmer zu erhebende Umsatzsteuern und ähnliche Steuern;
  • bestimmte Leasinggeberkosten, die direkt vom Leasingnehmer bezahlt werden; und
  • Erfassung von variablen Zahlungen für Verträge mit Leasing- und Nichtleasing-Komponenten.

Das zweite, am 19. Dezember 2018, veröffentlichte ASU soll die potenziellen Probleme von Leasinggebern bei der Implementierung in Bezug auf ASU Nr. 2016-02 „Leases“ adressieren.

Das vorgeschlagene ASU passt die Leitlinien für den Fair Value des zugrunde liegenden Vermögenswerts von Leasinggebern, die keine Hersteller oder Händler sind, an die bestehenden Leitlinien an. Demzufolge entspricht der Fair Value des zugrunde liegenden Vermögenswerts zu Beginn des Leasingverhältnisses seinen Kosten und spiegelt gegebenenfalls geltende Mengen- oder Händlerrabatte wider. Wenn jedoch zwischen dem Erwerb des zugrunde liegenden Vermögenswerts und dem Beginn des Leasingverhältnisses eine erhebliche Zeitspanne verstrichen ist, soll die Definition des Fair Values („Fair Value Measurement“) angewendet werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier und hier.

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