EU-Kommission akzeptiert ESEF-VO

Die Europäische Kommission verabschiedet den ESMA-Entwurf eines technischen Regulierungsstandards zur Spezifizierung eines Einheitlichen Europäischen Elektronischen Formats (ESEF) als delegierte Verordnung. Aufgrund der Richtlinie 2013/50/EU zur Änderung der Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) sind ab dem 1. Januar 2020 alle Jahresfinanzberichte börsennotierter Unternehmen in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat anzufertigen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist durch die Transparenzrichtlinie beauftragt Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Spezifizierung dieses elektronischen Berichtsformats zu erarbeiten.

2015 bzw. 2016 führte ESMA bereits eine öffentliche Konsultation über den Entwurf der technischen Regulierungsstandards für das Einheitliche Europäische Elektronische Format (ESEF) durch. Daraufhin langten 161 Antworten ein und ESMA veröffentlichte im Dezember 2016 eine Erklärung über die erhaltenen Rückmeldungen.

Das von der ESMA vorgeschlagene Format benutzt die eXtensible HyperText Markup Language (XHTML) zur für Menschen lesbaren Darstellung von Jahresfinanzberichten. Des Weiteren schlägt ESMA die Einführung von Auszeichnungen in der eXtensible Business Reporting Language (XBRL) vor, die die darin offengelegten Angaben maschinenlesbar machen sollen, um die Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit der nach den IFRS erstellten konsolidierten Abschlüsse zu erleichtern.

Die delegierte Verordnung der EU-Kommission finden Sie hier.

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13:00 Sitzung AG-IFR
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