Das IASB hat „Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3)“ veröffentlicht, um die Definition eines Geschäftsbetriebs zu verbessern.
Die Änderungen sollen Unternehmen helfen festzustellen, ob eine getätigte Akquisition als Geschäftsbetrieb oder als Gruppe von Vermögenswerten definiert werden soll. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sich die Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, Erwerbskosten und latente Steuern unterscheiden, je nachdem, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurde. Die Änderungen des IFRS 3 betreffen den Anhang, die Anwendungsleitlinien von IFRS 3 und die erläuternden Beispiele.
Die Änderungen sind für Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt, sowie auf Erwerbe von Vermögenswerten, die an oder nach dem Beginn dieser Periode stattfinden. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.
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