Neuer EFRAG-Endorsement Status Report

EFRAG aktualisiert den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt.

EFRAG hat in Bezug auf die im März 2018 zusammen mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept veröffentlichten Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept eine endgültige Übernahmeempfehlung ausgesprochen. Die Änderungen betreffen IFRS 2, IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC-32.

Des Weiteren hat das IASB „Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3) herausgegeben und der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) sich für eine Übernahme der Änderungen an IAS 19 in Bezug auf Planänderungen, ‑kürzungen oder –abgeltungen ausgesprochen.

Weiters wurde IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“ für die Anwendung in Europa übernommen. IFRIC 23 wurde für die Klarstellung der Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragssteuern vom IFRS Interpretations Committee entwickelt. Anzuwenden ist die Interpretation auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024