EFRAG wendet sich aufgrund IFRS 17 an IASB

EFRAG arbeitet zurzeit an einem Entwurf für eine Übernahmeempfehlung zu IFRS 17 „Versicherungsverträge“. In diesem Zusammenhang hat sich EFRAG mit einer Reihe von Bedenken der europäischen Anwender auseinandergesetzt. EFRAG hat sich dazu entschlossen die Anliegen der europäischen Anwender in einem Schreiben an den IASB weiterzugeben, um bestimmte Aspekte von IFRS 17 hervorzuheben, die eine weitere Prüfung durch den IASB verdienen.

EFRAG hat die folgenden Themen identifiziert, die noch näher beleuchtet werden sollten:

  • Anschaffungskosten (für Kosten in Erwartung von Vertragserneuerungen)
  • CSM Amortisation (Auswirkungen auf Verträge mit Wertpapierdienstleistungen)
  • Rückversicherungen (belastende Basisverträge, die nach einer Rückversicherung profitabel sind, eine Vertragsgrenze für Rückversicherungsverträge, bei denen noch keine Basisverträge bestehen)
  • Transition (Ausmaß der Entlastung durch modifizierten retrospektiven Ansatz und Herausforderungen bei der Anwendung des Fair-Value-Ansatzes)
  • Jährliche Kohorten (Kosten-Nutzen-Ausgleich, auch für VFA-Verträge)
  • Bilanzpräsentation (Kosten-Nutzen-Abwägung der separaten Offenlegung von Gruppen in einer Vermögensposition und von Gruppen in einer Passivposition und Nicht-Trennung von Forderungen und/oder Verbindlichkeiten)

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024