AFRAC veröffentlicht den Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 13: Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung. Der Entwurf enthält Klarstellungen in Rz 6ff., vor allem, dass ein vereinbarter künftiger Umlagesatz zur Bewertung der latenten Steuern eines Gruppenmitglieds heranzuziehen ist (kein Wahlrecht zur Heranziehung des geltenden bzw. künftigen Körperschaftsteuersatzes), wenn er aus der Steuerumlagevereinbarung zuverlässig bestimmbar ist (sowie Anpassungen der zugehörigen Erläuterungen).
Der Entwurf einer Stellungnahme wird vom AFRAC zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert.
Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme als pdf-Datei bis zum 1. September 2018 an office@afrac.at. Alle Stellungnahmen werden auf der AFRAC-Homepage veröffentlicht, es sei denn, der Absender erbittet Vertraulichkeit.
Den Download des Entwurfs einer Stellungnahme finden Sie hier.