Die Treuhänder der IFRS-Stiftung schlagen begrenzte Änderungen an der Satzung der IFRS-Stiftung vor, um die maximalen Amtszeiten des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden zu verlängern.
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die maximale Amtszeit des Vorsitzenden von sechs auf neun Jahre verlängern – drei dreijährige Amtszeiten – inklusive vorhergehender Perioden in welchen eine Position als Treuhänder ausgeübt wurde. Außerdem wird vorgeschlagen, den Vorsitzenden entweder aus dem Kreis der Treuhänder oder extern zu berufen.
Der Vorschlag beinhaltet ebenso, dass die stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Treuhänder und für eine maximale Periode von neun Jahren – inklusive der Amtszeit als Treuhänder – berufen werden können.
Die Änderungen würden Flexibilität hinsichtlich der Wahrung der Stabilität der Stiftung durch Kontinuität in der Führung bewirken, während sichergestellt wird, dass angemessene Vielfalt und Unabhängigkeit unter den Treuhändern gegeben ist. Darüber hinaus würden die Änderungen die Anforderungen an die Wiederberufung als Treuhänder klarstellen.
Rückmeldungen werden bis zum 17. September erbeten.
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