DRSC veröffentlicht vorläufige Antworten auf EU Fitness-Check

Das DRSC veröffentlicht eine Unterlage zu den Antworten zur Konsultation der Europäischen Kommission „Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen“. Die Unterlage reflektiert die vorläufigen Entscheidungen der Fachausschüsse des DRSC. Am 2. Juli erfolgt die Verabschiedung der endgültigen Rückmeldung an die EU-Kommission durch den Verwaltungsrat.

Die Fachausschüsse des DRSC stehen der Eignungsprüfung grundsätzlich positiv gegenüber, kritisieren allerdings einige Elemente der Konsultation. Bspw ist eine erneute Befassung mit der IAS Verordnung für das DRSC nicht nachvollziehbar, da die letzte Evaluation vor wenigen Jahren stattfand. Vor einem Indossierungsprozess, der die Zulassung von Änderungen an verabschiedeten IFRS für die EU beinhaltet, wird von den Fachausschüssen ausdrücklich gewarnt.

Zur Beseitigung vorherrschender Überschneidungen und Doppelanforderungen mit den Vorschriften der Rechnungslegung sollten nach Ansicht des DRSC aufsichtsrechtliche Offenlegungsvorschriften überdacht werden. Die Nicht-Einbeziehung der Level-2- und Level-3-Vorschriften in den EU Fitness-Check wird kritisiert, da gerade hier Inkohärenzen und Widersprüche auftreten. Gewarnt wird außerdem vor voreiligen Aktivitäten zur Regulierung hinsichtlich der Bankbilanzrichtlinie, der Versicherungsbilanzrichtlinie und der CSR-Berichterstattung.

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Bevorstehende Termine
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13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
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