Das DRSC veröffentlicht eine Stellungnahme an das IFRS Interpretations Committee zu dessen aktueller Diskussion bezüglich „freiwilliger Zahlungen“ von Steuern, die in den Sitzungen im März und Mai 2018 behandelt wurde, aber bislang noch zu keiner Entscheidung geführt hat.
Bei der Diskussion handelt es sich um „freiwillige“ Steuerzahlungen, die keine Ertragsteuern sind, und deren bilanzielle Behandlung. Fraglich war, welcher IFRS bzw. ob das IFRS-Rahmenkonzept maßgeblich ist. Im vorliegenden Fall führt – nach Ansicht des IFRS IC und basierend auf dem Rahmenkonzept – die Steuervorauszahlung zum Ansatz eines Vermögenswerts. Das DRSC äußert sich dazu kritisch, da Annahmen getroffen werden, die vom DRSC nicht geteilt werden. Darüber hinaus sei die Äußerung des IFRS IC nicht allgemein gültig und andere Fälle freiwilliger Zahlungen, wie zB Vorauszahlungen, bedürfen einer Klarstellung.
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