DRSC veröffentlicht Stellungnahme zum IASB ED/2018/1

Das DRSC veröffentlicht einen Comment Letter zum IASB ED/2018/1 „Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)“. Die Stellungnahme wurde an den IASB sowie wortgleich an EFRAG übermittelt.

Grundsätzlich begrüßt das DRSC den Vorschlag des IASB, die Hürde für die Verpflichtung zur rückwirkenden Anwendung freiwilliger Änderungen einer Bilanzierungsmethode zu überdenken bzw diese bei Verbesserung der Nützlichkeit der Abschlussinformation für den Adressaten ggf abzusenken.

Das DRSC kritisiert allerdings die Beschränkung des Vorschlags des IASB auf freiwillige Änderungen bezogen auf Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee, da eine solche Differenzierung freiwilliger Änderungen willkürlich sei und die Komplexität der IFRS-Bestimmungen erhöhen würde.

Darüber hinaus betont das DRSC, dass Unklarheiten in bestehenden IFRS im Rahmen des normalen Standardsetzungsprozesses zu adressieren seien.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024