Bekanntmachung von DRS 25

Im Bundesanzeiger vom 3. Mai 2018 wurde der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 25 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ durch das Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht.

Mit diesem Standard erfolgen eine Konkretisierung der Grundsätze der Währungsumrechnung nach dem HGB und die Behandlung bestehender Zweifelsfragen. Es erfolgt darüber hinaus eine Konkretisierung der Grundsätze zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen als Teil der konzerneinheitlichen Bewertung. Außerdem erfolgt eine Konkretisierung der Anforderungen iZm Angaben im Konzernanhang.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024