Im Bundesanzeiger vom 3. Mai 2018 wurde der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 25 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ durch das Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht.
Mit diesem Standard erfolgen eine Konkretisierung der Grundsätze der Währungsumrechnung nach dem HGB und die Behandlung bestehender Zweifelsfragen. Es erfolgt darüber hinaus eine Konkretisierung der Grundsätze zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen als Teil der konzerneinheitlichen Bewertung. Außerdem erfolgt eine Konkretisierung der Anforderungen iZm Angaben im Konzernanhang.
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