EFRAG bittet um Rückmeldungen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung bezüglich „Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Änderungen an IAS 19)“.
Die Änderungen wurden im Februar 2018 veröffentlicht und erfordern, dass bei einer Neubewertung der Nettoschuld bzw. des Nettovermögens aufgrund einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Plans, die aktualisierten versicherungsmathematischen Annahmen zu verwenden sind, um den laufenden Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das verbleibende Geschäftsjahr zu bestimmen.
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.
EFRAGs vorläufige Beurteilung ist, dass die Änderungen den Kriterien für die Übernahme in der EU entsprechen und spricht sich für eine Übernahme aus. EFRAG bittet um Kommentare bis zum 21. April 2018.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.