EFRAG bittet um Rückmeldungen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung bezüglich den „Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cycle“.
Die Änderungen wurden im Dezember 2017 veröffentlicht und spiegeln die Aspekte wider, die vom IASB während des Projektzyklus, der im Jahr 2015 begann, diskutiert und im ED/2016/1 „Definition eines Geschäftsbetriebes und zuvor gehaltenen Anteile“ und ED/2017/1 „Jährliche Verbesserungen zu IFRS Standards 2015-2017“ publiziert wurden. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen, anzuwenden und beinhalten Klarstellungen zu IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“, IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“, IAS 12 „Ertragsteuern“ und IAS 23 „Fremdkapitalkosten“. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.
EFRAGs vorläufige Beurteilung ist, dass die Änderungen den Kriterien für die Übernahme in der EU entsprechen und spricht sich für eine Übernahme aus. EFRAG bittet um Kommentare zu allen Aspekten der Analyse, die die vorläufige Schlussfolgerung unterstützen.
Stellungnahmen zum Entwurf werden bis 26. Februar 2018 erbeten. Der Entwurf für eine Übernahmeempfehlung wurde auch in den neuen EFRAG-Endorsement Status Report aufgenommen.
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