IASB veröffentlicht jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017)

Der IASB veröffentlicht die endgültigen, jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017). Dieser sieht folgende Änderungen vor:

  • IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“:

Die Änderungen an IFRS 3 stellen klar, dass ein Unternehmen seine zuvor an einem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile neu bewertet, wenn es die Kontrolle über diesen Geschäftsbetrieb, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist, erlangt. Weiters wird mit den Änderungen an IFRS 11 klargestellt, dass ein Unternehmen, wenn es die gemeinsame Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist, seine zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile nicht neu bewertet. Zu diesem Zwecke werden ua IFRS 3.42A und IFRS 11.B33CA neu eingefügt.

  • IAS 12 „Ertragsteuern“:

In IAS 12 wird der Ausweis von ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden im Betriebsergebnis klargestellt, unabhängig davon, wie die Steuern entstehen. Dazu werden die Paragrafen 57A und 98I neu aufgenommen und Paragraf 52B gestrichen.

  • IAS 23 „Fremdkapitalkosten“:

Wenn ein Vermögenswert für seine beabsichtigte Nutzung oder zur Veräußerung bereit ist, aber ein Unternehmen noch über Fremdkapitalbestände verfügt, die ausdrücklich aufgenommen wurden, um diesen Vermögenswert zu erhalten, dann sind diese speziell aufgenommenen Fremdmittel ab diesem Zeitpunkt in die Ermittlung des allgemeinen gewogenen durchschnittlichen Fremdkapitalkostensatzes zur Finanzierung der anderen qualifizierten Vermögenswerte einzubeziehen. Somit wird klargestellt, dass „spezifische“ Fremdmittel (d.h. solche, die zur Beschaffung eines qualifizierenden Vermögenswerts aufgenommen worden sind) nur solange nicht in den allgemein gewogenen Durchschnittszinssatz einzubeziehen sind, wie der Zustand für dessen beabsichtigte endgültige Nutzung oder dessen Veräußerung noch nicht erreicht ist.

Dazu wurde Paragraf 14 geändert und die Paragrafen 28A und 29D neu aufgenommen.

Die Änderungen sind ab dem 1. Jänner 2019 verpflichtend anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024